Die PETRIschule – Katholische Grundschule Höxter setzt sich dafür ein, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen.
Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit öffentlicher Stellen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW).
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der PETRIschule.
Diese Website ist teilweise barrierefrei, da derzeit noch nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllt sind.
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.
Im Rahmen zukünftiger technischer und gestalterischer Optimierungen soll die Darstellung bei hohen Zoom-Stufen weiter verbessert werden.
Für einzelne ältere Inhalte kann die vollständige nachträgliche barrierefreie Aufbereitung mit einem unverhältnismäßig hohen technischen oder organisatorischen Aufwand verbunden sein.
Dies kann insbesondere folgende Inhalte betreffen:
Diese Erklärung wurde am 07.09.2026 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung. Hierzu gehören unter anderem interne Tests mit verschiedenen Browsern, die Überprüfung der Tastaturnavigation sowie teilweise automatisierte Prüfungen mit geeigneten Testwerkzeugen.
Wenn Ihnen Barrieren bei der Nutzung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
PETRIschule – Katholische Grundschule Höxter
An der Petrischule 3
37671 Höxter
Schulleiterin Margit Streicher-Bönnighausen
Telefon: 05271 963 7403
E-Mail: m.streicher-boennighausen@hoexter.de
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Website der PETRIschule nicht ausreichend barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich zunächst an die oben genannte Kontaktstelle wenden.
Sollte auf Ihre Mitteilung oder Anfrage keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, besteht die Möglichkeit, sich an die zuständige Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden.
Die Ombudsstelle unterstützt dabei, eine außergerichtliche Lösung zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen zu erreichen.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen
Für aktuelle Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen zum Ombudsverfahren nutzen Sie bitte die offiziellen Informationsangebote des Landes Nordrhein-Westfalen.
